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Schlechte Noten für Kundenservices bei Airlines

Eine aktuelle Umfrage von Flightright zeigt erhebliche Defizite im Kundenservice und in der Informationsqualität von Fluggesellschaften auf.

Die Mehrheit der Passagiere ist unzufrieden mit der Erreichbarkeit und Hilfsbereitschaft des Kundenservices sowie der Qualität der erhaltenen Informationen bei Flugunregelmäßigkeiten. Oskar de Felice, Leiter der Rechtsabteilung und Fluggastrechtsexperte bei Flightright, ordnet die Ergebnisse der Kundenumfrage ein und erläutert, welche Rechte Passagiere bei Flugproblemen haben.

Die Umfrageergebnisse, die im Zusammenhang mit dem kürzlich veröffentlichten Airline-Index stehen, zeigen, dass nur 20 Prozent der Befragten mit der Erreichbarkeit des Kundenservices ihrer Airline nach Bekanntgabe von Problemen wie Verspätungen oder Ausfällen zufrieden sind. Knapp die Hälfte der Befragten gab an, unzufrieden oder sehr unzufrieden zu sein. Dies verdeutlicht, dass ein erheblicher Teil der Passagiere Schwierigkeiten hat, die benötigte Unterstützung zu erhalten.

Mangelhafte Informationsqualität bei Flugunregelmäßigkeiten
In Bezug auf die Qualität der von der Airline bereitgestellten Informationen nach Flugunregelmäßigkeiten sieht es noch schlechter aus: hier bewerteten nur 23 Prozent der Befragten diese als sehr gut oder gut. Eine deutlich größere Gruppe von 36 Prozent empfand die Informationen als ausreichend und befriedigend, während 41 Prozent die Qualität als mangelhaft einstuften.

Bei der Frage nach der Hilfsbereitschaft des Kundenservices äußerten sich lediglich 8 Prozent der Umfrageteilnehmer als sehr zufrieden. 30 Prozent bewerteten die Hilfsbereitschaft als neutral und 42 Prozent bewerteten diese als wenig oder sogar überhaupt nicht hilfreich. Diese Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit für Fluggesellschaften, ihre Kundenservice-Prozesse zu überdenken und zu verbessern.

Unterbringung bei Flugausfällen: Versäumnisse der Airlines
Ein weiteres Problemfeld ist die Unterbringung bei Flugausfällen. Nur 9 Prozent der Passagiere erhielten eine sehr gute, 12 Prozent eine befriedigende Unterbringung. Ganze 25 Prozent gaben hingegen an, dass ihnen keine Unterbringung angeboten wurde, obwohl sie notwendig gewesen wäre und ihnen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung das Recht auf eine Unterbringung zugestanden hätte. Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf seitens der Fluggesellschaften, da sie in diesen Fällen nicht nur kundenunfreundlich, sondern auch gesetzeswidrig handeln und den von Flugproblemen geplagten Passagieren zusätzlichen Stress zumuten.

Weiterempfehlung der Airline: Geringes Vertrauen der Passagiere

In Hinblick auf die Weiterempfehlung ihrer Airline waren die befragten Kunden eher zurückhaltend. Nur 7 Prozent der Befragten würden ihre Airline definitiv weiterempfehlen. Im Gegensatz dazu würden 41 Prozent ihre Airline wahrscheinlich oder definitiv nicht weiterempfehlen. 30 Prozent waren noch unentschlossen.
Quelle: flightright

Quelle: www.Business-Travel.de

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