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D: Ladeinfrastruktur an Rastanlagen verbesserungswürdig

Die Ladeinfrastruktur für Elektroautos an deutschen Autobahnen ist nach wie vor verbesserungswürdig. Das zeigt der aktuelle ADAC Test an 40 Rastanlagen entlang der wichtigsten Autobahnrouten.

Während an 37 der getesteten Rastanlagen eine Ladeinfrastruktur immerhin vorhanden war, zeigen sich bei genauer Betrachtung doch erhebliche Unterschiede, die sich auf den Komfort und die Praxistauglichkeit der E-Mobilität auf Langstreckenfahrten auswirken.

16 dieser 37 Anlagen, also 43 Prozent, boten ausschließlich Ladesäulen mit unter 150 kW Ladeleistung an, mehrheitlich konnte Strom hier sogar nur mit bis 50 kW geladen werden – zu wenig, um kurze Ladezeiten zu ermöglichen. Nur vier der 21 Rastanlagen mit Schnellladesäulen mit mindestens 150 kW bieten sogenanntes High-Power-Charging mit über 300 kW an, nämlich Auerswalder Blick Süd (A4), Gütersloh Süd (A2), Fuchsberg Süd (A20) sowie Brohltal West (A61). Allerdings gab es mit Allertal West (A7), Eisenach Nord (A4) und Am Haarstrang Süd (A44) auch drei Rastanlagen ohne jegliche Ladeinfrastruktur.

Neben der Ladeleistung hat der ADAC auch die Anzahl der Ladepunkte untersucht. Sechs der 21 Rastanlagen mit Ladesäulen von 150 bis 350 kW verfügten lediglich über maximal drei Ladepunkte – ein zeitgemäßer Ladepark sollte nach Ansicht des ADAC mindestens zehn bieten. Durchschnittlich kamen die 21 Rastanlagen nur auf einen Wert von gut vier Ladepunkten ab 150 kW. Falschparker, die die Tester auf acht der 37 Rastanlagen mit Ladeinfrastruktur vorfanden und die temporär zumindest einen Ladeplatz blockierten, verschärfen das Problem zusätzlich.

Der ADAC bemängelt auch den fehlenden Komfort an den Ladesäulen. Überdachte Ladeplätze, die Autofahrer bei Regen schützen – Standard beim Tanken – sind selten, nur zwei Rastanlagen boten diese Möglichkeit. Für Fahrer von Gespannen bleibt das Laden weiterhin eine Herausforderung: Nur an einer Rastanlage war es möglich, ohne Abkuppeln und Rangieren des Anhängers zu laden.

Kritisch sieht der ADAC die Bezahlmöglichkeiten: An Schnellladesäulen mit einer Leistung von mehr als 150 kW müssen E-Autofahrer für die Ad-hoc Bezahlung weiterhin einen QR-Code benutzen, um dann mit Debit- oder Kreditkarte zahlen zu können. Dies birgt Sicherheitsrisiken, da Kriminelle mit gefälschten QR-Codes durch sogenanntes „Quishing“ an Kreditkartendaten gelangen können. Nur vereinzelt fanden die Tester bereits Kartenterminals an den Ladesäulen.

Um den Hochlauf der E-Mobilität voranzutreiben und den Einsatz auf Langstrecken attraktiver zu machen, muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigt werden.Der ADAC fordert an Rastanlagen Ladeparks mit mindestens zehn Ladepunkten und einer Ladeleistung von mindestens 150 kW, deren Anzahl mit steigendem Bedarf erweiterbar sein sollten. Zudem sollten Ladeplätze überdacht und ausreichend beschildert sein.
Quelle: ADAC

Quelle: https://www.business-travel.de/ladeinfrastruktur-an-rastanlagen-verbesserungswuerdig/62167/

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