Die Höhe der Entschädigungszahlung ist von der zurückgelegten Flugstrecke abhängig:
250,- € (bis zu 1.500 km)
400,- € (bis zu 3.500 km)
600 ,- € (ab 3.500 km)
Der Anspruch auf die Entschädigung steht dem betroffenen Passagier zu, auch wenn es sich um eine Geschäftsreise handelt und das Ticket vom Dienstgeber bezahlt wurde. Allerdings kann der Arbeitgeber im Vorfeld vertraglich anderslautende Vereinbarungen treffen, die besagen, dass die Ausgleichszahlungen an den Arbeitgeber abgetreten werden müssen. Dies ist rechtlich zulässig.
Auch bei einer Flugannullierung, von der Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum erfahren haben, können Sie eine Ausgleichszahlung von der Fluglinie verlangen. Zusätzlich können Sie von der Fluglinie eine Ersatzbeförderung, oder die Ticketkosten fordern.
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